JES verhindert Wahlwiederholung !
Posted by admin on Under UncategorizedIm November 2009, hat die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerschaft den Einsprüchen von FLÖ, VSSTÖ und GRAS rechtgegeben und das Wahlergebnis der Universitätsvertretung Wien vom Mai 2009 für ungültig erklärt.
Diese Entscheidung wurde hauptsächlich damit begründet, daß im e-voting System die wahlwerbende Gruppe „Junge europäische Studenteninitiative“ von den Administratoren des Systems irrtümlich als „Junge Studenteninitiative“ bezeichnet wurde. Somit liege ein grober Wahlmangel vor, der in der Aufhebung des gesamten Wahlergebnisses und somit in einer Wiederholung derselben resultieren müsse.
Das Wissenschaftsministerium revidierte nun die Entscheidung der Wahlkommission und hat das Wahlergebnis für gültig erklärt. Die Begründung stützt sich im wesentlichen auf die Argumentation der hauptgeschädigten Partei, die als solche kurioser Weise Berufung gegen eine Wiederholung der Wahl eingereicht hat: die JES.
“Obzwar die Bezeichnung „Europäische“ einen wichtigen Bestandteil der JES darstellt, gereichte die Omission des Wortes „Europäische“ lediglich auf dem elektronischen Stimmzettel keinesfalls soweit, dass dadurch eine Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens gegeben war.”
So der Rechtssprecher der JES, Jakob Mahringer.
“Trotz Auslassung des Wortes „Europäische“ war eine klare Abgrenzung zu den Bezeichnungen der übrigen wahlwerbenden Gruppen vorhanden. Es lag somit ein ausreichender Wiedererkennungswert vor und es war für den aufmerksamen Wähler unzweideutig erkennbar, dass mit „Junge Studenteninitiative“ ausschließlich die „Junge Europäische Studenteninitiative“ gemeint sein konnte.”
“Eine Aufhebung der Wahl ist überdies nur dann möglich, wenn die Mandantsverteilung durch die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens beeinflusst werden konnte“, so Mahringer.
“Anhand des Wahlergebnisses ist ersichtlich, dass bei der Wahlzahl von 479,9 für keine der wahlwerbenden Gruppen nur eine geringfügig andere Stimmenverteilung zu einer anderen Mandatsverteilung führen hätte können.”
“Selbst wenn man sämtliche gültige Stimmen, die auf dem elektronischen Weg abgegeben wurden zugunsten der Grünen & Alternativen StudentInnen addiert, würde sich an der Mandatszahl der Grünen & Alternativen StudentInnen nichts ändern. Der Einspruch der Grünen war daher schon von vornherein zum Scheitern verurteilt.”

