maulkorbAusweitung des Verhetzungsparagraphen geplant

Die österreichische Bundesregierung ist bestrebt, den Verhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuches auch auf nach ihrem Geschlecht, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Ausrichtung definierte Gruppen auszudehnen. Damit soll künftig auch „Hetze“ etwa gegen Frauen, Atheisten oder Homosexuelle mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft und somit mit Rassismus auf eine Stufe gestellt werden. Diese Erweiterung passierte kürzlich den Justizausschuss und soll in der dritten Oktoberwoche ins Parlament gelangen.

Gummiparagraph
Der Verhetzungsparagraph ist deshalb in die Kritik geraten, weil er vor unklaren Begrifflichkeiten nur so strotzt. Es ist dort die Rede von „feindseligen Handlungen“, „hetzen“, „beschimpfen“ und „verächtlich machen“. Der renommierte Journalist Andreas Unterberger sprach von einem Gummiparagraphen, der das typische Kennzeichen von Diktaturen sei. Er schaffe ein „Klima der Angst und Verunsicherung“. Hetzen bedeutet zum Hass aufrufen, doch wann liegt ein solcher Aufruf vor? Bereits dann, wenn Personen oder Organisationen, die Kritik an ihrer Ideologie nicht einstecken können, von Hetze sprechen? Es ist offensichtlich, dass die Beantwortung dieser Frage durch einen Richter von dessen ideologischer Ausrichtung bzw. dem möglicherweise vorhandenen Druck der Medien abhängig ist.

Meinungsdiktatur
Bisher hielt sich die Zahl der Verurteilungen wegen Verhetzung in Grenzen. Dies könnte sich jedoch bald ändern, da in Zukunft nach dem Plan der Regierung Gruppen geschützt wären, die bekanntlich vehementer auf ihre „Rechte“ pochen als etwa die schon bisher geschützten Kirchen. So erklärte etwa die Homosexuellenorganisation einer österreichischen Großpartei, die Erweiterung der Gesetzesstelle auf Homosexuelle sei nötig, um die Aussage, gleichgeschlechtliche Liebe sei nicht normal, strafrechtlich verfolgen zu können. Dass dies nicht einfach leere Worte sind, zeigt ein Fall in England aus dem vergangenen Jahr: Dort wurde ein Straßenprediger zunächst verhaftet und schließlich zu einer Geldstrafe von umgerechnet über 1000 € verurteilt, weil er gesagt hatte, homosexuelle Aktivitäten seien Sünde. Diese Aussage wurde als „homophobe Bemerkung“ abgestempelt, wobei „religiöse Vorurteile“ als erschwerend hinzukamen. Auch andere gesellschaftliche Gruppen könnten eine Welle von Anzeigen lostreten, etwa Atheisten, die bereits die Forderung eines verpflichtenden Ethikunterrichts als Religionsersatz für Hetze gehalten haben. Durch die Einbeziehung der Weltanschauungen in den Paragraphen wird künftig auch jeder Satanskult geschützt sein, durch den Schutz der Geschlechter verböte sich auch jede Kritik an „Gender Mainstreaming“.

Expertenmeinungen
Ex-Rechtsanwaltskammer-Präsident Benn-Ibler warnte, dass bloß moralisch Verwerfliches unzulässig kriminalisiert werde. Die Folge davon werde sein, dass sich niemand mehr trauen werde, seine legitime, wenn auch vielleicht unwillkommene freie Meinung zu äußern. Auch andere hohe Persönlichkeiten stimmten in diese Warnung ein: Etwa der ehemalige Justizminister Harald Ofner und der ex-Präsident des Obersten Gerichtshofs Johann Rzeszut, die die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen. Schließlich fehlt es nicht an internationaler Kritik durch die OSZE an der zunehmenden Diskriminierung von Christen durch Kriminalisierung von so genannten Hassreden, was eine Beschneidung der Religionsfreiheit bedeute.

Intention des Gesetzgebers irrelevant
Würde man etwa die Justizministerin auf die hier angesprochenen Gefahren hinweisen, erhielte man als Antwort, eine solche Anwendung des Gesetzes sei vom Gesetzgeber nicht intendiert. Dies mag zwar stimmen, doch können sich Gesetze auch gewissermaßen verselbständigen und ihre Anwendung kann von der intentio auctoris abweichen. Derartiges sieht man an einem Urteil des Landesgerichts Graz aus dem April 2011, wo 4 Lebensschützer wegen „Stalkings“ des Arztes einer Abtreibungsklinik verurteilt wurden, weil sie Infomaterial an Frauen verteilt und Gebetszüge organisiert hatten. Über die Richtigkeit des Urteils mag man streiten, sicher ist, dass der Gesetzgeber den betreffenden Paragraphen nicht geschaffen hat, um Abtreibungsgegner zu bekämpfen. Was ein Gesetz ursprünglich bezweckt hat, kann einem Richter also auch gleichgültig sein.

Terrorbekämpfung oder Christenverfolgung?
Die Bundesregierung sieht in der Verschärfung eine wichtige Präventionsmaßnahme gegen den Terrorismus und begründet die Erweiterung auf die oben erwähnten Gruppen mit deren Aufzählung im Diskriminierungsschutz des EU-Vertrages. Abgesehen davon, dass aus dieser Aufzählung Österreich keinerlei rechtliche Verpflichtung zur Verschärfung des Verhetzungsparagraphen erwächst, erkannte der Journalist Unterberger die darin liegende Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Alle nicht aufgezählten Gruppen (etwa die „Reichen“, die „Akademiker“ oder die „Arbeitslosen“) sind im Umkehrschluss vor Verhetzung nicht geschützt.

Viel wahrscheinlicher ist es daher, dass die Regierung eine Handhabe gegen politische Gegner möchte und „politische Inkorrektheit“ bei Strafe verbieten will. Nicht Terrorbekämpfung, sondern eine Meinungsdiktatur als Angriff auf christliche Werte ist also das Ziel. Die Folge der Verdrängung bestimmter Ideen ist die Marginalisierung auch der Personen, die diese Ideen vertreten. Vor überschießenden Maßnahmen zur Terrorbekämpfung warnte neulich auch Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger, der auf den Eingriff in die Meinungsfreiheit und den schrittweise geschehenden Wandel Österreichs hin zu einem Überwachungsstaat hinwies. Wenn die Verschärfung im Parlament beschlossen werden sollte, werden schon bald die ersten Prozesse gegen christliche „Terroristen“ über die Bühne gehen.

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