hundohneVerhetzungsparagraph in letzter Minute entschärft

Nach massiver Kritik seitens diverser Organisationen und Personen brachte die Bundesregierung knapp vor der geplanten Abstimmung im Nationalrat einen Abänderungsantrag zur umstrittenen Erweiterung des Verhetzungsparagraphen ein, der als eine Art Kurzschlussreaktion betrachtet werden kann, da er die Forderungen der Kritiker zum Teil mehr als nur erfüllt.

Der um ca. 0.30 Uhr des 20. Oktober nach einer hitzigen Debatte beschlossene Abänderungsantrag enthält folgende Änderungen gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage:

1.) Die Strafbarkeit des Aufrufens zu feindseligen Handlungen, die ursprünglich neben dem Aufrufen zu Gewalt bestanden und wegen ihrer Schwammigkeit Kritik ausgelöst hatte, wurde gestrichen.

2.) In dem wegen seiner Missbrauchsanfälligkeit so harsch kritisierten Abs. 2 des § 283 wurde die notwendige Öffentlichkeit bei der Begehung der Straftat durch „breite Öffentlichkeit“ ersetzt.

3.) Die ursprünglich geplante Strafbarkeit des Hetzens auch gegen ein einzelnes Mitglied einer geschützten Gruppe wurde gestrichen.

4.) Der ausdrücklichen Forderung, die „Absichtlichkeit“ in den Abs. 2 hereinzunehmen, wurde entsprochen: Nunmehr ist nur strafbar, wer hetzt oder schimpft UND dies in der Absicht tut, verächtlich zu machen. Diese Absicht, die im Strafrecht eine hohe Hürde für die Strafbarkeit darstellt, wird nur in eindeutigen Fällen nachzuweisen sein.

Daß diese Änderungen eine enorme Entschärfung darstellen und die Befürchtungen, daß insbesondere Glaubensinhalte zur Homosexualität nicht mehr geäußert werden dürfen, entkräften, zeigt das angesichts des Abänderungsantrag geäußerte Entsetzen der Homosexuellen Initiative Wien: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111019_OTS0334/hosi-wien-veraergert-ueber-verwaesserung-des-verhetzungsverbots

Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Recht und Unrecht in Bezug auf den Verhetzungsparagraphen gibt uns ein Nationalratsabgeordneter mit auf den Weg, der gegen Mitternacht im Plenum erklärt: „Es wird keinen dawischen, der Gutes im Schilde führt!“

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