Solange die Demokratie einen starken, freien, und sozial gefestigten Rechtsstaat mit größtmöglichen Schutz der Menschen- und Freiheitsrechte gewährleisten kann, halten wir sie für die beste Staatsform.
Der Mehrheitsentscheid ist in den meisten Fällen der beste Weg, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Dennoch muss es in einem Rechtsstaat auch Werte und Rechte geben, die prinzipiell nicht angetastet werden sollen.
So kann zum Beispiel die Freiheit des Einen nicht über das Lebensrecht des Anderen erhoben werden. Menschliches Leben, soll in allen seinen Phasen, unantastbar sein. Gesetze sollen den Bürger nicht reglementieren, sie sollen seine Freiheit sichern.

